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StGB § 50 Zusammentreffen von Milderungsgründen
[ Auszug: Ein Umstand, der allein oder mit anderen Umständen die Annahme eines minder schweren Falles begründet und der zugleich ein besonderer gesetzlicher Milderungsg ... ]
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[ StGB Grundsätze der Strafzumessung ] [ StGB Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung ] [ StGB Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen ] [ StGB ] [ StGB Besondere gesetzliche Milderungsgründe ] [ StGB Zusammentreffen von Milderungsgründen ] [ StGB Anrechnung ]